1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vertragsbedingungen über die Bestellung und den Abschluss eines Abonnements der Monatszeitung „Die Krähe“ sowie über die Bestellung eines Einzelhefts. Diese AGB gelten in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung des Abonnements oder eines Einzelhefts. Sie gelten für jede Art der Bestellung (via Telefon, E-Mail, etc.).
2. Begründung des Vertragsverhältnisses
Die Bestellung der Monatszeitung durch den Abonnenten ist ein bindendes Angebot. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Bestätigung der Bestellung. Das gilt auch für die Bestellung eines Einzelheftes.
3. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Der Abonnent hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem die Ware in Besitz genommen wurde. Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss uns dies schriftlich eindeutig mitgeteilt werden („Das Kritische Kollektiv – Verein zur Förderung des Qualitätsjournalismus“, Speckbachergasse 42/8, 1160 Wien, office@diekraehe.at). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
4. Lieferbedingungen
Der Versand erfolgt in der Regel per Post oder Paketdienst. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Monatszeitungen gehen mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Abonnenten über.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt mittels Vorauszahlung für die gesamte Vertragsdauer. Die Rechnung ist vom Abonnenten binnen der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen, ansonsten wird das Recht vorbehalten, die Bestellung zu stornieren.
6. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen und endet automatisch.
7. Schlussbestimmungen
Die Parteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN-Kaufrecht und alle Bestimmungen über den internationalen Verkauf (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag, sind die sachlich und örtlich zuständigen österreichischen Gerichte berufen.