© AntiSpiegel
Sanktionierter Journalismus
Drei deutsche Journalisten werden von der EU sanktioniert. Von der Liste gestrichen zu werden scheint vorerst unmöglich – und der Rechtsweg wird durch die Sanktionen massiv erschwert. Juristen sagen: Für das Vorgehen der EU fehlt die rechtliche Grundlage.
Mit dem 17. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland haben die Brüsseler Behörden im Mai 2025 Neuland betreten: Erstmals wurden Journalisten sanktioniert, die EU-Bürger sind. Zwar waren viele europäische Journalisten bereits von den Schließungen der Sender RT und Sputnik betroffen, jedoch waren sie persönlich auf keiner Liste zu finden. Das ist seit dem 17. Sanktionspaket anders. Seitdem sind drei deutsche Journalisten mit Sanktionen belegt, weil sie Journalismus betreiben. Die Union selbst sieht das natürlich anders. Wer sich Pressefreiheit auf die Fahne geschrieben hat, muss sie entsprechend interpretieren, um dagegen verstoßen zu können. In der offiziellen Erläuterung zum Sanktionspaket heißt es:
„Darüber hinaus ging der Rat gegen Personen vor, die an Aktivitäten beteiligt waren, die darauf abzielen, den demokratischen politischen Prozess in Estland […] und Deutschland zu untergraben. Dazu gehören der deutsche Blogger Thomas Röper, die russische Bloggerin Alina Lipp, das türkische Medienunternehmen AFA Medya und sein Gründer Hüseyin Doğru.“
Damit sind die drei Sanktionierten genannt. Was ihr Vergehen ist? Thomas Röper und Alina Lipp liefern Informationen aus Russland und der Ost-Ukraine. Sie berichten, was nicht in den westlichen Medien steht, haben einen deutlich anderen Fokus. Sie nehmen – und das ist der Hauptgrund der Kritik an ihnen – die Position Russlands ein. Beide leben seit Jahren dort und von dort berichten sie. Röper betreibt die Website „Anti-Spiegel“, Lipp den Telegram-Kanal „Neues aus Russland“.
Der dritte im Bunde der Sanktionierten ist Hüseyin Doğru. Er lebt in Berlin und bekommt die Sanktionen auf ganz eigene Weise zu spüren. Die EU hat sich des Problems, dass man EU-Bürger eigentlich nicht ohne Anhörung sanktionieren darf, mit einer Umdeutung entledigt: Man erklärte Doğru kurzerhand zum Türken – dabei ist er nach eigenen Angaben ausschließlich im Besitz eines deutschen Passes. Ihm wird ebenfalls eine Verbindung nach Russland vorgeworfen, wobei er und sein mittlerweile geschlossenes Medienportal Red vornehmlich über den Nahen Osten und Palästina berichteten.
Die Folgen der Sanktionen sind vielfältig. Röper und Lipp können nicht in die EU einreisen, und EU-Bürger dürfen ihnen kein Geld für ihre Arbeit zukommen lassen – zum Beispiel an Röper die Honorare für seine Bücher ausbezahlen. Kürzlich erschien von ihm im Kopp-Verlag „Gesteuerte Wahrheit“. Es beschreibt die von Röper wahrgenommene Lenkung westlicher Medien durch Politik, NGOs und Geheimdienste.
Auch Alina Lipp hat sich bislang nach eigenen Angaben über Spenden finanziert, …
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