Nichts sehen, hören und wissen will die österreichische Regierung von einer Aufarbeitung der Corona-Zeit. 

© tinyurl.com/5eucz87r

Von Barbara Gräftner

Einmal Notstand, immer Notstand

Notstandsgesetze hatten in der Vergangenheit oft gravierende Folgen: Der Notstand ging vorüber – das Gesetz blieb. Bei den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO droht so ein Szenario. Und zwar unter dem Radar der Öffentlichkeit.

Die IGV, die internationalen Gesundheitsvorschriften, sind ein völkerrechtlich verbindlicher Rahmenvertrag. Sie verpflichten also Staaten gegenüber anderen Staaten im Falle grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Die Pflichten sind: Meldung der Vorfälle,  Informationsaustausch und Kooperation zwischen den Staaten und die Begründung ihres Handelns. Instrument zur Durchsetzung ist vor allem eine Rechtfertigungspflicht und politischer Druck. Die WHO kann keine Gesetze erlassen und hat keine Exekutivgewalt, sie kann nur feststellen und empfehlen.

Mag. Dr. Silvia Behrendt, Spezialistin für internationales Gesundheitsrecht, sagt dazu: „Die WHO selbst hat keine verbindlichen Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen angeordnet – das kann sie nicht, sie kann nur empfehlen. Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung der Empfehlungen der WHO in nationales Recht liegt bei der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.“

Die Neufassung der IGV von 2024 ist vor allem deshalb sehr genau zu betrachten, weil sie ergänzend zum sogenannten „Internationalen Gesundheitsnotstand“ PHEIC (Public Health Emergency of International Concern) eine neue Eskalationsstufe einführt: nämlich die „pandemische Notlage“.

Notfallverordnungen sind brandgefährlich, weil sie, einmal vom Parlament beschlossen, unbestimmte staatliche Eingriffsbefugnisse bedeuten, Grundrechte betreffen, die Gewaltenteilung gefährden. Mit Hilfe von Notfallmaßnahmen verschaffen sich Regierungen Rechte, die die Bürger ihnen sonst nie gewähren würden.

Die  neue Kategorie „pandemische Notlage“ ist praktisch eine Erweiterung des PHEIC, dessen Umsetzung durch unsere Regierung wir während der Corona-Pandemie am eigenen Leib genießen durften, mit all den vom Verfassungsgerichtshof anerkannten Fällen von Grundrechtsverletzungen. PHEIC und „pandemische Notlage“ sind beides Feststellungen einer erheblichen gesundheitsgefährdenden Situation durch die WHO. 

Wohlgemerkt: Die Grundrechtsverletzungen während Corona

Unter anderem in der aktuellen Ausgabe (Nr. 17)

Wehrdienstverweigerer in Israel – und was
sie verlieren, der Bericht von Susanne Wolf

Wie die WHO mit Gesundheitsvorschriften
nationale Gesetzgebung beeinflusst, die Analyse
von Barbara Gräftner

Wie mit technischen Erweiterungen der menschlichen Biologie
Krieg gegen uns geführt wird, die Expertenmeinung von
Corinna Oesch

Probelesen

Hier können Sie die erste Ausgabe von Die Krähe vom November 2022 kostenlos durchblättern und lesen.

Copyright 2024